Zentgefängnis und Pranger
Die in der Stützmauer des Hammelbacher Friedhofs eingelassenen zwei gewölbten Nischen dienten früher als Zentgefängis, daneben befand sich der Pranger.
Beschreibung
Schräg gegenüber der evangelischen Kirche, eingelassen in die Stützmauer des Friedhofs, befinden sich die zwei gewölbten Nischen, die früher unter der Inschrift "Oben die Toten, unten die Lebenden" als Zentgefängnis genutzt wurden. Woher die Inschrift rührt ist leicht erklärt: Um die Kapellenruine herum befindet sich der Friedhof, der in Richtung Süden, zur Schulstraße, durch eine starke Stützmauer gesichert wird. Am Fuß der Stützmauer befinden sich die Nischen - somit saßen die jeweiligen Übeltäter unterhalb des Friedhofs und der Gräber in ihrer Zelle.
Bei Freilegung der Gewölbe in den Jahren 1865 und 1925 fand man Halseisen und Handschellen, die zu dem Schluss führten, dass es sich bei den Nischen um Arrestzellen der früheren Zentgerichtes handelte. Auf den Strafutensilien soll die bereits erwähnte Inschrift "Oben die Toten, unten die Lebenden" gestanden haben.
Zwischen den beiden Nischen, am schrägen Stützpfeilfer, befand sich der Pranger. Hier wurden kleinere Vergehen wie das Erfinden von Gerüchten oder kleinere Betrügereien angeprangert durch das zur Schau stellen der Übeltäter.
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Gemeinde Grasellenbach
Schulstr. 1
64689 Grasellenbach